Trennung

Nach einer faktischen Trennung, welche in der Regel mit dem Auszug des einen Ehegatten aus der ehelichen Wohnung einhergeht, kommt es in aller Regel nicht unverzüglich zur Scheidung. Auch während der Zeit der Trennung ist es jedoch ratsam, insbesondere die finanzielle Situation und die Kinderbelange zu regeln. Wir erarbeiten mit Ihnen bzw. für Sie eine Trennungsvereinbarung, in welcher die zu regelnden Punkte schriftlich festgehalten werden. Bei Unstimmigkeiten zwischen den Eheleuten leiten wir für Sie ein Eheschutzverfahren vor Gericht ein und vertreten Sie in diesem Verfahren.

Kostenloses Erstgespräch vereinbaren?

Unterschiede zwischen einer Trennung und einer Scheidung

Bei einer Trennung ist in der Regel folgendes zu regeln:

  • Zuteilung des ehelichen Wohnsitzes an einen der beiden Ehegatten
  • Obhut der Kinder, also bei welchem Elternteil die Kinder während der Zeit der Trennung wohnen
  • Besuchsrecht der Kinder
  • Kindesunterhalt
  • Ehegattenunterhalt
  • prinzipiell keine güterrechtliche Auseinandersetzung (ausser es wird von beiden Ehegatten bereits in diesem Zeitpunkt gewünscht)
  • keine Aufteilung der Pensionskassenguthaben

Während der Trennungszeit bleiben die Ehegatten verheiratet. Falls ein Ehegatte stirbt, gelten die erbrechtlichen Regeln für verheiratete Personen. Es besteht keine Möglichkeit, während der Zeit der Trennung erneut zu heiraten

Demgegenüber bedeutet die Scheidung das Ende der Ehe, d.h. der überlebende Ex-Ehegatte erbt nicht mehr und es besteht nach der Scheidung die Möglichkeit, wieder zu heiraten.

Aus diesen Gründen sind bei der Scheidung die folgenden Punkte zu regeln:

  • definitive Zuteilung der ehelichen Wohnung bzw. Liegenschaft
  • Sorgerecht und Obhut der Kinder
  • Besuchsrecht der Kinder
  • Kindesunterhalt
  • nachehelicher Unterhalt
  • Teilung der während der Ehe geäufneten Pensionskassenguthaben (Vorsorgeausgleich)
  • Aufteilung des ehelichen Vermögens (güterrechtliche Auseinandersetzung)

Trennungsvereinbarung

Im Gegensatz zur Scheidung müssen die Eheleute bei einer Trennung nicht zwingend ans Gericht gelangen. Vielmehr können sie entweder selber oder mit der Hilfe eines Anwalts eine Trennungsvereinbarung verfassen und diese gemeinsam unterzeichnen. Gerne unterstützen wir Sie dabei und erarbeiten mit Ihnen bzw. für Sie eine Trennungsvereinbarung, in welcher die für Ihre Trennungssituation massgebenden Punkte verbindlich festgehalten werden.

Sind jedoch minderjährige Kinder betroffen, bedürfen die vereinbarten Kinderbelange (Obhut, Besuchsrecht, Kindesunterhalt, etc.) der gerichtlichen Genehmigung. Eine gerichtlich genehmigte Trennungsvereinbarung benötigen Sie beispielsweise auch, um als getrennt lebende Person Sozialhilfe, staatliche Inkassohilfe oder Alimentenbevorschussung zu beantragen. 

Eheschutzverfahren

Bei Unstimmigkeiten bezüglich einzelner oder sämtlicher für die Zeit der Trennung zu regelnden Punkte leiten wir für Sie ein Eheschutzverfahren vor Gericht ein und vertreten Sie in diesem Verfahren. In einer mündlichen Gerichtsverhandlung wirkt das Gericht auf eine Einigung der Ehegatten bezüglich der Folgen des Getrenntlebens hin und unterbreitet den Ehegatten einen Vereinbarungsvorschlag. Können sich die Ehegatten nicht über sämtliche Folgen des Getrenntlebens einigen, versucht das Gericht zumindest eine Teileinigung zu erzielen und entscheidet in den strittig gebliebenen Punkten. 
 

Unterlagen, welche benötigt werden

Sowohl zum Ausarbeiten einer Trennungsvereinbarung wie auch für die Einleitung eines Eheschutzverfahrens benötigen wir von Ihnen Unterlagen zu Ihren persönlichen und finanziellen Verhältnissen.

Notwendige Unterlagen: 

  • Familienausweis
  • Lohnabrechnungen der letzten drei Monate und letzte Jahreslohnausweise
  • Jahresabschlüsse der letzten zwei bis drei Jahre für selbständig Erwerbstätige
  • letzte Steuererklärung und definitive Steuerveranlagungsverfügung
  • Belege für die monatlich wiederkehrenden Auslagen (Mietvertrag bzw. Hypothekarvertrag sowie Belege für die Nebenkosten, Krankenkassenpolicen, Belege betreffend regelmässiger Krankheitskosten sowie betreffend der Kosten für die Drittbetreuung der Kinder, etc.)

Wir besprechen mit Ihnen jeweils im Detail, welche Unterlagen konkret notwendig sind. Ebenfalls unterstützen wir Sie, wo nötig, beim Zusammentragen der Unterlagen.

Benötige ich einen Anwalt?

Das Gesetz verlangt grundsätzlich nicht, dass Sie für die Ausarbeitung einer Trennungsvereinbarung oder die Einleitung eines Eheschutzverfahrens einen Rechtsanwalt beauftragen. Da es bei einer Trennung jedoch um Ihre finanzielle Zukunft und die Belange der gemeinsamen Kinder geht, ist es ratsam, sich durch einen Rechtsanwalt ausführlich und individuell beraten und begleiten zu lassen.
 

Wir sind für Sie da

Gerne beantworten wir Ihre spezifischen Fragen zum Thema Scheidung, Familien- und Kindesrecht im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung.


Anette Hegg
Daniela Baumgartner
Raphael Kolly
Clarisa Berger

Rechtsanwälte

Gruppe-2023%20web.jpg