Ablauf einer Scheidung

Je nachdem, ob man sich im Einvernehmen oder im Streit scheiden lässt, gibt es unterschiedliche Abläufe von Scheidungsverfahren. 

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Scheidung auf gemeinsames Begehren

Einvernehmlich getroffene Lösungen werden von den Betroffenen in der Regel besser akzeptiert, sind zukunftsfähiger und dauerhafter als Gerichtsurteile. Aus diesem Grund bevorzugt der Gesetzgeber die Scheidung auf gemeinsames Begehren gegenüber der strittigen Scheidung mittels Scheidungsklage und auch wir arbeiten wenn möglich mit Ihnen auf eine einvernehmliche Scheidung hin.

Wünschen beide Ehegatten die Scheidung, erarbeiten wir mit Ihnen eine Scheidungskonvention und reichen für Sie beim Gericht ein Scheidungsbegehren ein. Bei einem einvernehmlich eingereichten Scheidungsverfahren müssen – anders als bei der Scheidung auf einseitiges Begehren – keine Scheidungsgründe gegeben sein und die zwei Trennungsjahre müssen nicht abgewartet werden. Bestenfalls können wir in der Scheidungskonvention sämtliche Nebenfolgen Ihrer Scheidung (elterliche Sorge, Obhut, Besuchsrecht, Ehewohnung, Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt, Aufteilung der Pensionskassenguthaben, Aufteilung des ehelichen Vermögens, Kosten der Scheidung) einvernehmlich regeln und schriftlich festhalten.

Ist dies hingegen nicht möglich, kann dem Gericht auch eine Teilvereinbarung über den gemeinsamen Scheidungswillen und allenfalls gewisse Nebenfolgen der Scheidung eingereicht werden, mit Anträgen zu den strittig gebliebenen Nebenfolgen.

Sowohl bei der vollständigen Einigung wie auch bei der Teileinigung lädt das Gericht Sie und Ihren Ehepartner zur Anhörung vor und befragt beide Ehegatten getrennt und gemeinsam zum Scheidungswillen und zur Scheidungskonvention. Selbstverständlich begleiten wir Sie zu dieser Gerichtsverhandlung. Im Anschluss an die Anhörung prüft das Gericht, ob die Vereinbarung genehmigt werden kann. Liegen noch strittige Punkte vor, versucht es mit den Ehegatten und der Hilfe Ihrer Anwälte eine Einigung zu erzielen. In den meisten Fällen ist dies möglich, ansonsten entscheidet das Gericht über die noch strittigen Punkte mittels Urteil.

Ablauf einer Scheidung auf gemeinsames Begehren in Stichworten: 

  1. Ausarbeitung einer vollständigen oder teilweisen Scheidungskovention
  2. Einreichung des Scheidungsbegehrens inklusive Scheidungskonvention beim zuständigen Gericht
  3. Anhörung vor Gericht (Gerichtsverhandlung)
  4. Erlass des Scheidungsurteils durch das Gericht

Strittige Scheidung

Wollen nur Sie die Scheidung, nicht jedoch ihr Ehepartner, reichen wir für Sie eine Scheidungsklage ein. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie entweder bereits zwei Jahre getrennt leben oder das Fortbestehen der Ehe unzumutbar ist. Um eine Ehe aufgrund von Unzumutbarkeit zu scheiden, müssen schwerwiegende Gründe wie körperliche oder seelische Misshandlung, Stalking oder schwerwiegende Belästigung nachgewiesen werden.

Nach Eingang der Scheidungsklage gibt das Gericht dem anderen Ehegatten die Möglichkeit, schriftlich auf diese zu antworten und lädt beide Ehegatten zu einer Einigungsverhandlung vor. Das Gericht prüft, ob der Scheidungsgrund (zwei Jahre Trennung oder Unzumutbarkeit) vorliegt und versucht an der Verhandlung, eine Einigung zwischen den Ehegatten zu erzielen. Gelingt dies nicht, dürfen die Ehegatten bei einer Hauptverhandlung ihre Begehren mittels Klagebegründung erklären und das Gericht entscheidet über die strittigen Punkte mittels Urteil. Als ihr Scheidungsanwalt begleiten wir Sie sowohl an die Einigungsverhandlung wie auch an die Hauptverhandlung und vertreten Ihre Interessen vor Gericht. 

Ablauf einer strittigen Scheidung in Stichworten:

  1. Einreichung der Scheidungsklage beim zuständigen Gericht
  2. Einigungsverhandlung vor Gericht (Gerichtsverhandlung)
  3. a) sofern eine Einigung zustande kam: Abschluss einer vollständigen Ehescheidungskonvention und Erlass des Scheidungsurteils durch das Gericht
    b) sofern keine Einigung zustande kam: Schriftenwechsel, Hauptverhandlung, Erlass des Scheidungsurteils durch das Gericht

Wir sind für Sie da

Gerne beantworten wir Ihre spezifischen Fragen zum Thema Scheidung, Familien- und Kindesrecht im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung.


Anette Hegg
Daniela Baumgartner
Raphael Kolly
Clarisa Berger

Rechtsanwälte

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