Beistandschaft

Eine Beistandschaft ist die von den Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) und den Gerichten am häufigsten errichtete Kindesschutzmassnahme. In den nachfolgenden Abschnitten werden die unterschiedlichen Arten von Beistandschaften kurz erläutert.

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Erziehungsbeistandschaft

Bei einer Erziehungsbeistandschaft stellt die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) oder das Gericht dem Kind einen Beistand zur Seite, welcher die Aufgabe hat, die Eltern bei gewissen Erziehungsaufgaben mit Rat und Tat zu unterstützen. Es geht dabei primär um die Beratung und Unterstützung der Eltern, damit sie ihre Erziehungsaufgaben gut wahrnehmen können.

Der Beistand hat das Recht auf Einsicht und Auskunft und ist befugt, den Eltern bei der Förderung und Erziehung des Kindes Empfehlungen und Anleitung zu geben. 

Beistandschaft mit besonderen Befugnissen / Besuchsrechtsbeistandschaft

Neben der generellen Aufgabe, die Eltern in der Sorge um das Kind zu beraten und zu unterstützen, kann die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) oder das Gericht dem Beistand besondere Befugnisse erteilen.

Der Beistand erhält beispielsweise den Auftrag:

  • das Kind bei der Wahrung seines Unterhaltsanspruches zu vertreten,
  • die Ausübung des Besuchsrechts zu überwachen und bei Konflikten der Eltern im Hinblick auf die Ausübung des Besuchsrechts zu vermitteln (sog. Besuchsrechtsbeistandschaft),
  • eine notwendige ärztliche, psychotherapeutische oder sonstige Behandlung sicherzustellen,
  • für die geeignete Schulung und Ausbildung des Kindes besorgt zu sein,
  • etc. 

Verfahrensbeistandschaft / Kinderanwalt

Schliesslich kann die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) oder das Gericht einem Kind für die Dauer des Verfahrens einen Verfahrensbeistand zuteilen, welcher die Interessen des Kindes vertritt. Dieser Verfahrensbeistand wird auch Kinderanwalt genannt. Eine Verfahrensbeistandschaft kann zum Beispiel sinnvoll sein, wenn die Eltern bezüglich Zuteilung der elterlichen Sorge, Obhut oder Besuchsrecht völlig unterschiedliche Anträge stellen.
 

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Anette Hegg
Daniela Baumgartner
Raphael Kolly
Clarisa Berger

Rechtsanwälte

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