Kinder und Sorgerecht
Haben Sie und Ihr Ehepartner gemeinsame Kinder, stellt eine Scheidung eine noch grössere Herausforderung dar. Gerne begleiten und unterstützen wir Sie mit unserem rechtlichen Fachwissen durch diese schwierige Zeit. Da nach einer Trennung oder Scheidung das gemeinsame Zusammenleben als Familie beendet ist, steht betreffend der gemeisamen Kinder das Sorgerecht, die Obhut, das Besuchs- und Kontaktrecht (persönlicher Verkehr) sowie der Kindesunterhalt im Fokus. Die nachfolgenden Ausführungen geben Ihnen einen Überblick, welche Aspekte bei einer Scheidung relevant sind, wenn Sie gemeinsame Kinder haben. Informationen zum Kindesunterhalt erhalten Sie hier: Unterhalt.
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Unterschied zwischen Sorgerecht und Obhut
Das Sorgerecht beinhaltet das Recht und die Pflicht, für das Kind zu entscheiden, wo es das noch nicht selbst kann. Inhaltlich betrifft dies namentlich Entscheidungen über die Schul- und Berufswahl, die religiöse Erziehung, medizinische Eingriffe etc. Zur elterlichen Sorge gehört zudem das Recht, über den Aufenthaltsort (d.h. den Wohnort) des Kindes zu bestimmen.
Demgegenüber beinhaltet die Obhut die tägliche Betreuung und Pflege des Kindes. Das Kind wohnt im Haushalt desjenigen Elternteils, welcher die Obhut innehat, dem anderen Elternteil steht ein Besuchs- und Kontaktrecht (sog. Recht auf persönlichen Verkehr) zu.
Gemeinsames Sorgerecht auch nach der Scheidung
Verheiratete Eltern haben von Gesetzes wegen die gemeinsame elterliche Sorge. Seit dem 01.07.2014 verbleibt die elterliche Sorge auch nach der Scheidung prinzipiell bei beiden Elternteilen gemeinsam. Die alleinige elterliche Sorge wird nur noch dann angeordnet, wenn ein gemeinsames Sorgerecht mit dem Kindeswohl nicht zu vereinbaren wäre.
Obhut und Besuchsrecht
Bei einer Trennung oder Scheidung können die Ehegatten die alleinige Obhut der Mutter oder des Vaters mit einem Besuchsrecht des je anderen Elternteils oder eine alternierende Obhut vereinbaren.
Im Rahmen unserer beratenden Tätigkeit als Scheidungsanwälte klären wir Sie über die verschiedenen Möglichkeiten sowie die rechtlichen und finanziellen Folgen der verschiedenen Modelle auf und helfen Ihnen, die für Sie und Ihre Familie passende Lösung zu finden.
Wir sind für Sie da
Gerne beantworten wir Ihre spezifischen Fragen zum Thema Scheidung, Familien- und Kindesrecht im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung.
Anette Hegg
Daniela Baumgartner
Raphael Kolly
Clarisa Berger
Rechtsanwälte